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Die Gebühren des Rechtsanwalts sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt und finden sowohl im außergerichtlichen als auch im gerichtlichen Verfahren Anwendung. Sie richten sich nach dem Gegenstandswert. In Straf- und Bußgeldsachen sowie in sozialrechtlichen Angelegenheiten sind Betragsrahmengebühren vorgegeben. Ferner orientiert sich die Höhe der Gebühren an dem Umfang und die Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit.
Vor Beginn einer jeden Beratung erfolgt eine Aufklärung hinsichtlich der Kosten. Diese beinhaltet auf der einen Seite den Hinweis auf mögliche anfallende Gebühren, die Modalitäten der Abrechnung, aber auf der anderen Seite auch die Prüfung, ob im Einzelfall Beratungshilfe oder Prozess-/Verfahrenskostenhilfe in Betracht kommt.