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Im Laufe der Jahre konnte sich eine Spezialisierung auf den Gebieten des Familienrechts und des Strafrechts durchsetzen. Ferner werden Mandate aus dem Bereich des Zivilrechts bearbeitet. In allen Rechtsgebieten erfolgt sowohl eine außergerichtliche als auch eine gerichtliche Vertretung.

Das Familienrecht umfasst sowohl u. a. das Ehescheidungsverfahren, die Folgesachen Zugewinn, Versorgungsausgleich, die Geltendmachung von Kindes- und Ehegattenunterhalt, das Umgangsrecht, die elterliche Sorge als auch die Stellung eines Antrages nach dem Gewaltschutzgesetz.

Das Strafrecht beinhaltet die Vertretung im polizeilichen und staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren sowie im Hauptverfahren vor den Gerichten. Hierzu zählt u. a. der Tatvorwurf der Körperverletzung, des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, des Diebstahls, des Betruges, des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheit im Verkehr und des Erschleichens von Leistungen. Ein Hauptaugenmerk liegt im Weiteren auf die Vertretung von Opfern von Straftaten im Rahmen der Nebenklage.

Das Zivilrecht schließt u. a. den Forderungseinzug und die Regulierung von Verkehrsunfallsachen ein.